2. Dezember 2021 um 20:59
Seit 2010 ging das Land Hessen bei der Besoldung der Tarifbeschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst einen eigenen Weg, als es aus der Tarifgemeinschaft der Länder als einziges Land ausgestiegen war. Dies nutzten die Landesregierungen offenbar zum Sparen, so dass ein Gericht zu dem Entschluss kam, dass die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig sei.
Mehrere Klagen hatte es aus den Reihen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen gegeben. Es geht dabei um die Jahre 2013 bis 2020. Der Vorwurf, die verfassungsrechtlich festgeschriebene amtsangemessene Alimentierung der Beamten sei zu niedrig, wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt noch verneint.
13. September 2019 um 12:08
Bis zum Jahr 2006 war es in Deutschland so, dass jeder Beamte in derselben Besoldungsgruppe zumindest beim Grundgehalt dasselbe von seinem Dienstherrn ausgezahlt bekam. Zulagen und andere Leistungen waren den Ländern überlassen.
Seit 2006 hat der Bund die Besoldungshoheit durch die Föderalismusreform den Ländern übertragen und so ging jedes Bundesland seinen eigenen Weg. Was der Föderalismus mit den Beamtengehältern getrieben hat, lässt sich regelmäßig nachlesen. Die Einkommensschere ist weit auseinander gegangen, Polizisten aus ärmeren Bundesländern wechseln in reichere, die ein besseres Gehalt zahlen.
Bereits 2016 hatte, wie wir berichteten, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Grundsatzentscheidung gegen verfassungswidrige Unteralimentation getroffen und festgelegt, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Besoldung noch verfassungskonform ist.
16. Oktober 2017 um 16:57
Anwältin missbraucht Bundesverfassungsgericht: Missbrauchsgeführ
Viele haben die Bilder noch im Kopf, die während des G20-Gipfels entstanden sind. Überwiegend sind dies keine schönen Bilder. Im folgenden Fall geht es um solche unschönen Bilder, die jedoch von einem der Täter und seiner Anwältin geleugnet werden.
Konkret geht es um einen Vorfall am 7. Juli am Rondenbarg in Hamburg. Im Polizeibericht heißt es: “Als sich die Menschenmasse circa 50 Meter vor uns befand, wurden wir aus ihr massiv und gezielt mit Flaschen, Böllern und Bengalos beworfen.” Auch Steine sollen geflogen sein, doch das bestreitet einer der 73 Festgenommenen, gegen den das Amtsgericht Haftbefehl erlassen hatte.
27. September 2017 um 21:05
Wir hatten in der Vergangenheit schon des öfteren darüber berichtet, wie der Sparzwang teils bei der Polizei aussieht. Im Hinblick auf die Besoldung der Polizisten waren dies unter anderem eine Zulagenerhöhung bei gleichzeitiger Nullrunde beim Gehalt in Hessen, Streichung der Wechselschichtzulage zur Gegenfinanzierung einer Anhebung der Erschwerniszulage in Hamburg und verfassungswidrige Besoldungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Mehrfach schon musste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dieser Thematik beschäftigen, wie zuletzt im Dezember 2015, als es die Grundsätze der Beamtenbesoldung festlegte. Aber auch zukünftig wird das BVerfG über die Beamtenbesoldung befinden müssen. Offenbar hat der jeweilige Dienstherr keine Probleme damit vorinstanzlichen Urteilen zu widersprechen und es auf teure Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, um dann doch zu verlieren.