Amtsangemessene Alimentierung? Besoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig

2. Dezember 2021 um 20:59

Amtsangemessene Alimentierung? Besoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrigSeit 2010 ging das Land Hessen bei der Besoldung der Tarifbeschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst einen eigenen Weg, als es aus der Tarifgemeinschaft der Länder als einziges Land ausgestiegen war. Dies nutzten die Landesregierungen offenbar zum Sparen, so dass ein Gericht zu dem Entschluss kam, dass die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig sei.

Mehrere Klagen hatte es aus den Reihen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen gegeben. Es geht dabei um die Jahre 2013 bis 2020. Der Vorwurf, die verfassungsrechtlich festgeschriebene amtsangemessene Alimentierung der Beamten sei zu niedrig, wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt noch verneint.

Bundesverfassungsgericht: “FCK BFE” kann im Gegensatz zu “FCK CPS” strafbar sein

15. Januar 2021 um 20:21

Bundesverfassungsgericht: "FCK BFE" kann im Gegensatz zu "FCK CPS" strafbar sein2016 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass “FCK CPS” (Fuck Cops) oder “ACAB” (All Cops Are Bastards) in der Regel keine Straftat darstellt, wenn damit nicht ein klar abgegrenzter Personenkreis angesprochen wurde. Polizisten können in ihrer Gesamtheit nicht beleidigt werden (sogenannte Kollektivbeleidigung).

In anderer Sache hatte das höchste deutsche Gericht nun zu entscheiden. Es ging um die Abkürzung “FCK BFE” (Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeinheit) und das BVerfG kam zu dem Entschluss, dass man damit sehr wohl Polizisten beleidigen könne und wies die Revision ab.

Petition: Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung

13. September 2019 um 12:08

Bis zum Jahr 2006 war es in Deutschland so, dass jeder Beamte in derselben Besoldungsgruppe zumindest beim Grundgehalt dasselbe von seinem Dienstherrn ausgezahlt bekam. Zulagen und andere Leistungen waren den Ländern überlassen.

Seit 2006 hat der Bund die Besoldungshoheit durch die Föderalismusreform den Ländern übertragen und so ging jedes Bundesland seinen eigenen Weg. Was der Föderalismus mit den Beamtengehältern getrieben hat, lässt sich regelmäßig nachlesen. Die Einkommensschere ist weit auseinander gegangen, Polizisten aus ärmeren Bundesländern wechseln in reichere, die ein besseres Gehalt zahlen.

Bereits 2016 hatte, wie wir berichteten, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Grundsatzentscheidung gegen verfassungswidrige Unteralimentation getroffen und festgelegt, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Besoldung noch verfassungskonform ist.

Statement: Worte können töten – Von einer permanenten ungeahndeten Grenzverletzung

3. August 2019 um 18:46

Statement: Worte können töten - Von einer permanenten ungeahndeten GrenzverletzungBezugnehmend auf einen Vorfall in Frankfurt (Hessen), bei der eine Personenkontrolle eskaliert war, Polizisten angegriffen und verletzt wurden und in soziale Medien geteilte Videoschnipsel angebliche “Polizeigewalt” belegen sollten, hatten wir gestern die Gedanken eines Kollegen veröffentlicht.

Sein elfjähriger Sohn hatte auf sein Handy unter Hinweis auf diesen Vorfall eine Nachricht erhalten, mit dem Kommentar “ACAB” (All Cops Are Bastards), obwohl sein Vater bei diesem Vorfall überhaupt nicht eingesetzt war. Sippenhaft, die der Sohn nicht verstehen konnte und die ihn erschütterte.

Hierzu hatte unser Teammitglied TM einen Kommentar verfasst, dem wir uns als Team nur anschließen können und den wir an dieser Stelle als Statement mit euch allen teilen möchten:

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden: Ist “FCK BFE” eine Beleidigung?

24. April 2019 um 18:28

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden: Ist "FCK BFE" eine Beleidigung?2016 hatten wir darüber berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte, dass “ACAB” (All Cops Are Bastards) keine Beleidigung sei, wenn damit nicht eine klar umgrenzte Personengruppe als Adressat angesprochen würde. Damit wurde zeitgleich entschieden, dass es eine sogenannte Kollektivbeleidigung nicht geben könne. Dass man hier durchaus anderer Auffassung sein kann, urteilte im vergangenen Jahr das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich.

Nun wird das BVerfG erneut über diese Frage zu entscheiden haben. Zwar geht es nicht um den Ausspruch “ACAB“, sondern “FCK BFE” (Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit). Doch rechtlich könnte dieser Fall unter Umständen anders bewertet werden.

Keine Steinwürfe beim G20-Einsatz?

16. Oktober 2017 um 16:57

Anwältin missbraucht Bundesverfassungsgericht: Missbrauchsgeführ

Viele haben die Bilder noch im Kopf, die während des G20-Gipfels entstanden sind. Überwiegend sind dies keine schönen Bilder. Im folgenden Fall geht es um solche unschönen Bilder, die jedoch von einem der Täter und seiner Anwältin geleugnet werden.

Konkret geht es um einen Vorfall am 7. Juli am Rondenbarg in Hamburg. Im Polizeibericht heißt es: “Als sich die Menschenmasse circa 50 Meter vor uns befand, wurden wir aus ihr massiv und gezielt mit Flaschen, Böllern und Bengalos beworfen.” Auch Steine sollen geflogen sein, doch das bestreitet einer der 73 Festgenommenen, gegen den das Amtsgericht Haftbefehl erlassen hatte.

Beamtenbesoldung zu niedrig: Mehrere Bundesländer im Osten müssen nachbessern

27. September 2017 um 21:05

Beamtenbesoldung zu niedrig: Mehrere Bundesländer im Osten müssen nachbessernWir hatten in der Vergangenheit schon des öfteren darüber berichtet, wie der Sparzwang teils bei der Polizei aussieht. Im Hinblick auf die Besoldung der Polizisten waren dies unter anderem eine Zulagenerhöhung bei gleichzeitiger Nullrunde beim Gehalt in Hessen, Streichung der Wechselschichtzulage zur Gegenfinanzierung einer Anhebung der Erschwerniszulage in Hamburg und verfassungswidrige Besoldungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mehrfach schon musste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dieser Thematik beschäftigen, wie zuletzt im Dezember 2015, als es die Grundsätze der Beamtenbesoldung festlegte. Aber auch zukünftig wird das BVerfG über die Beamtenbesoldung befinden müssen. Offenbar hat der jeweilige Dienstherr keine Probleme damit vorinstanzlichen Urteilen zu widersprechen und es auf teure Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, um dann doch zu verlieren.

Gastbeitrag von Prof. Dr. Dieter Müller: Richterliche Anordnung der Blutprobe teilweise abgeschafft

28. August 2017 um 16:11

Gastbeitrag von Prof. Dr. Dieter Müller: Richterliche Anordnung der Blutprobe teilweise abgeschafftSeit dem 24.08.2017 sind zwei für die praktische polizeiliche Arbeit sehr wichtige Änderungen in Kraft getreten:

 

❶ Erstens gilt die Neuregelung des § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO, wonach die richterliche Anordnung der Blutentnahme für die folgenden Delikte abgeschafft worden ist:

 

① § 315a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 StGB – Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

② § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

③ § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

Köln, oder warum wir eigentlich immer alles falsch machen (von Pe+er)

5. Januar 2017 um 22:34

Köln, oder warum wir eigentlich immer alles falsch machen (von Peter)Kollege Pe+er ist einigen hier schon bekannt. Er hat uns wieder ein paar Gedanken zugesandt, die diesmal nicht Berlin betreffen, sondern Köln. Und wie immer nimmt er kein Blatt vor die Tastatur:

NAfri, NorDi, ACAB und GrüSpinnen

Warnung an Allergiker: der folgende Text kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten. Bei erkannten allergischen Reaktionen wenden Sie sich bitte umgehend an einen Rhetoriker Ihres Vertrauens

Aufgrund der aktuellen Diskussion um Abkürzungen, die bei der Polizei benutzt werden, will ich auch mal was los werden.

ACAB keine Kollektivbeleidigung

3. Juli 2016 um 01:10

ACAB keine KollektivbeleidigungBundesverfassungsgericht setzt Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr fort, ABER: Entscheidung ist kein Freibrief, sondern immer abhängig vom Einzelfall

Im vergangenen Jahr fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung, dass der Schriftzug “ACAB” oder “FCK CPS” nicht per se als Beleidigung eingestuft wird. Damals ging es um eine Jugendliche, die ein T-Shirt mit diesem Schriftzug trug.

Nun hat das BVerfG in zwei Fällen entschieden, dass ein Banner im Fußballstadion mit dem Schriftzug “ACAB” keine Kollektivbeleidigung sei und setzt damit seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr fort.

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