11. Dezember 2017 um 21:00
Schon mehrfach berichteten wir über den Vorfall von Unterföhring (Bayern), wo ein Täter am 13. Juni dieses Jahres einem Polizisten die Dienstwaffe entriss und damit einer Polizistin in den Kopf schoss. Die 26-jährige Beamtin wurde lebensgefährlich verletzt und befindet sich seit drei Monaten in einer Spezialklinik in Sachsen. Ihr Gesundheitszustand ist nach wie vor unverändert.
Die Tat wurde von der Anklagebehörde als vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord eingestuft. Nun hat die Staatsanwaltschaft München I bekannt gegeben, dass der zum Tatzeitpunkt geistig verwirrte Täter nicht schuldfähig sei. Dies habe wohl zur Folge, dass keine Anklage erhoben werden kann, sondern lediglich eine Antragsschrift möglich sei.
23. Oktober 2017 um 17:25
Erst vor wenigen Tagen gedachten wir unserem im Einsatz erschossenen Kollegen Daniel Ernst vom bayerischen Spezialeinsatzkommando. Er war vor einem Jahr von einem Reichsbürger durch die geschlossene Tür erschossen worden, zwei seiner Kollegen wurden verletzt, als dieser das Feuer auf die Einsatzkräfte eröffnete. Nun, ein Jahr später, wurde der Reichsbürger wegen Mordes verurteilt.
Das Landgericht Nürnberg Fürth verkündete heute das Urteil gegen Wolfgang P., der wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die besondere schwere der Schuld, die die Anklagevertretung beantragt hatte, erkannte das Gericht aber nicht.
29. Dezember 2016 um 18:24
Anwalt stellt Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof
Am 24.12.2015 wurden zwei Polizisten bei einer Personenkontrolle von einem Mann mit einem Messer angegriffen. Einer der Beamten erlitt schwere, der andere tödliche Verletzungen.
Fast ein Jahr später und damit kurz vor dem ersten Jahrestag wurde vor dem Landgericht (LG) Limburg das Urteil gesprochen: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Gericht sah den Tatvorwurf des Mordes als erwiesen an und sparte nicht mit klaren Worten. Der vorsitzende Richter sprach vom “brutalen und erbarmungslosem Vorgehen des kampferprobten Angeklagten” und nannte die Tat “zutiefst verachtenswert”.