Wohlverhaltenspflicht für Polizeibewerber: Wie ein Like verhindert, Polizist werden zu können
Die sogenannte Wohlverhaltenspflicht ist eine der Grundregeln des Beamtentums. So heißt es im Beamtenstatusgesetz: „Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.“
Diese gesetzliche Wohlverhaltenspflicht betrifft allerdings nur diejenigen, die schon Beamte sind. Doch auch diejenigen, die sich als (Polizei-) Beamte bewerben, müssen einige Grundregeln beachten, die man fast schon eine „vordienstliche Wohlverhaltenspflicht“ nennen könnte.
Klar ist, dass man mit einer Vorstrafe nur schwer Polizisten werden kann, wobei hin und wieder zwischen einer sogenannten Jugendsünde und Straftaten mit krimineller Energie unterscheidet. Doch auch ein falscher Like in den sozialen Netzwerken kann dem Berufswunsch entgegen stehen.