Bundesverfassungsgericht: “FCK BFE” kann im Gegensatz zu “FCK CPS” strafbar sein
2016 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass “FCK CPS” (Fuck Cops) oder “ACAB” (All Cops Are Bastards) in der Regel keine Straftat darstellt, wenn damit nicht ein klar abgegrenzter Personenkreis angesprochen wurde. Polizisten können in ihrer Gesamtheit nicht beleidigt werden (sogenannte Kollektivbeleidigung).
In anderer Sache hatte das höchste deutsche Gericht nun zu entscheiden. Es ging um die Abkürzung “FCK BFE” (Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeinheit) und das BVerfG kam zu dem Entschluss, dass man damit sehr wohl Polizisten beleidigen könne und wies die Revision ab.
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