Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Wir wünschen Eileen viel Erfolg beim Studium!
Wir wünschen Eileen viel Erfolg beim Studium!
Scheinbar zweimal zugeschlagen hatte eine Bande in Nordrhein-Westfalen. Aus einer Drogerie in Lüdinghausen konnten sie bereits Waren im Wert von 1.500 Euro entwenden. Bei der zweiten Tat in Selm hatte die Bande weniger Glück, weil ihr eine Anwärterin und ein Autofahrer dazwischen kamen, so dass die Handschellen klickten.
Wie es im Polizeibericht heißt, hatten die mutmaßlich drei Täter Waren im Wert von 2.800 Euro zusammen getragen und wollten die Drogerie ohne zu bezahlen verlassen. Eine Mitarbeiterin der Drogerie bemerkte die Tat und forderte die drei Männer auf stehen zu bleiben.
Dieser Tage wurden und werden die Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2021 bei den Länderpolizeien und der Bundespolizei als Polizeibeamte auf Widerruf vereidigt, nachdem sie den Einstellungstest erfolgreich gemeistert und ihren ersten Dienst angetreten haben. Hierbei schwören die Anwärter die Verfassung und die Gesetze zu wahren und die Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Wir möchten den Einstellungsjahrgang in der Polizeifamilie willkommen heißen 💙 und bei Ausbildung bzw. Studium viel Erfolg wünschen!
Die sogenannte Wohlverhaltenspflicht ist eine der Grundregeln des Beamtentums. So heißt es im Beamtenstatusgesetz: „Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.“
Diese gesetzliche Wohlverhaltenspflicht betrifft allerdings nur diejenigen, die schon Beamte sind. Doch auch diejenigen, die sich als (Polizei-) Beamte bewerben, müssen einige Grundregeln beachten, die man fast schon eine „vordienstliche Wohlverhaltenspflicht“ nennen könnte.
Klar ist, dass man mit einer Vorstrafe nur schwer Polizisten werden kann, wobei hin und wieder zwischen einer sogenannten Jugendsünde und Straftaten mit krimineller Energie unterscheidet. Doch auch ein falscher Like in den sozialen Netzwerken kann dem Berufswunsch entgegen stehen.
Wir hatten bereits mehrfach über rechte Gruppenchats bei Polizisten und die dienstlichen Folgen berichtet. In manchen Fällen waren die Konsequenzen des Dienstherrn voreilig oder rechtswidrig, in anderen völlig berechtigt. Auch im folgenden Fall gab das Gericht dem Dienstherrn Recht, doch ging es diesmal um einen Anwärter.
Der Polizeikommissaranwärter war im September 2016 als Beamter auf Widerruf eingestellt worden und er begann das Studium bei der Polizei Hessen. Etwa zwei Jahre später lehnte es die Polizeiakademie hessen“>Hessen ab, den Anwärter zum Beamten auf Probe zu ernennen.
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