Vermutlich in Unfall verwickelt: Polizisten kümmern sich um benommenes Reh
Gerade dann, wenn das Wildtier sich nicht mehr an der Unfallstelle befindet, soll der Jagdaufseher sich um das sehr wahrscheinlich verletzte Tier kümmern können. Im schlechtesten Fall fährt derjenige einfach weiter und überlasst das verletzte Tier sich selbst. Damit muss es unnötig Schmerzen erleiden und man handelt zudem ordnungswidrig, was mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Polizist versetzt sich bei tätlichem Angriff in den Dienst: Gericht urteilt, Land muss Dienstunfall anerkennen
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 2021 der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, einen Dienstunfall anzuerkennen, nachdem sich der Beamte selbst „in den Dienst versetzt“ hatte. Folgender Sachverhalt lag zugrunde:
Der Polizeibeamte war außerhalb seiner Dienstzeit als Privatmann mit seiner Lebensgefährtin unterwegs. Diese wurde, als sie mit dem Auto auf einem Feldweg auf den Kläger wartete, von anderen Personen verbal angegriffen und beleidigt. Der hinzueilende Kläger versuchte zunächst zu schlichten, die Lage eskalierte aber weiter. Er gab sich sodann als Polizeibeamter zu erkennen und wollte die Personalien der anderen Personen aufnehmen, um die Beleidigungen gegenüber seiner Lebensgefährtin zur Strafanzeige zu bringen.
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