15. Februar 2019 um 18:15 Uhr
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat angekündigt, dass sein Haus die Vereinbarteit von Beamtenstatus und Parteimitgliedschaft prüfen solle. Diese Absicht geschieht vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zum Prüffall erklärt hatte.
Doch soll laut Seehofer diese Prüfung generell “für Rechts- wie für Linksradikale” Bestrebungen betreffen. Diese Entscheidung ist schon jetzt umstritten, auch wenn erst in einigen Wochen ein Ergebnis zu erwarten ist.
Ein Kollege hat uns hierzu seine Gedanken zukommen lassen, die wir gerne mit euch teilen möchten:
15. Februar 2019 um 15:13 Uhr
15. Februar 2019 um 12:02 Uhr

Bild: Polizei Oberfranken via Twitter
Das kleine und große Geschäft oder zumindest die Möglichkeit, dieses angemessen verrichten zu dürfen, das war Streitpunkt auf einer Busfahrt von Prag zurück nach Mittelfranken (Bayern). Hier konnten die eingesetzten Polizisten unter Beweis stellen, dass sie in Deeskalation geübt sind.
Die Reisegesellschaft war mit ihrem Bus auf dem Heimweg, die Bordtoilette wegen der niedrigen Temperaturen nicht nutzbar. Und so mussten die Gäste ihr Geschäft während der Pausen verrichten.
Die Häufigkeit war allerdings ein Zankapfel. Die Fahrgäste wollten wenigstens einmal stündlich eine Pause haben, die Busfahrer wollten den Reiseplan einhalten. So standen sich beide Seiten unversöhnlich gegenüber, bis dann die Situation auf einem Rastplatz an der A9 eskalierte.
15. Februar 2019 um 08:13 Uhr
14. Februar 2019 um 20:27 Uhr
“Meine unfassbar süßen Kollegen haben mir mit dieser Rose heute einen perfekten Valentinstag bereitet! Nicht nur, dass diese Chaoten (liebevoll gemeint) mich jeden Tag zum Lachen bringen und diesen Beruf noch wunderbarer machen… Ich weiß, dass ich mich immer auf sie verlassen kann! Wir sind eine Familie und halten uns in jeder Situation den Rücken frei! Kleine Gesten wie diese wunderschöne Rose zeigen mir immer wieder, dass ich den besten Job der Welt und die tollste Polizeifamilie habe!”

14. Februar 2019 um 14:35 Uhr
14. Februar 2019 um 11:09 Uhr
14. Februar 2019 um 07:49 Uhr
13. Februar 2019 um 20:48 Uhr
“Hallo ihr Lieben ☺️
Wir standen vor einem Anwesen, das mit blauen Lampen beleuchtet wurde und dachten das passt super mit dem Streifenwagen.
❤️️B-Schicht❤️️”

13. Februar 2019 um 17:31 Uhr
Das folgende Urteil geht auf einen Polizeieinsatz anlässlich einer Demonstration in München (Bayern) im Juni 2017 zurück. Die Sache wurde nun in zweiter Instanz beim Landgericht München 1 verhandelt und auch in zweiter Instanz ist man der Meinung, dass Polizisten nicht einfach so in der Öffentlichkeit aus der Nähe gefilmt werden dürfen, wenn hierbei dienstliche Gespräche aufgezeichnet werden.
Am Tattag demonstrierten Abtreibungsgegner, ihnen stellten sich Gegendemonstranten, vorwiegend aus dem linken Lager, entgegen und versuchten die Versammlung zu stören. Hierbei tat sich eine junge Frau besonders hervor, die sich immer wieder vor den Aufzug stellte und aus einer Musicbox laut Musik abspielte, so dass sich die Demonstrationsteilnehmer bedrängt und eingeschüchtert fühlten.
Neue Kommentare